Qualifizierung der Zulieferer
Pharmnet Plus beschafft sich ihre Bestände an Arzneimitteln nur bei Personen, die selbst Inhaber einer Großhandelsgenehmigung sind oder die über eine Herstellungserlaubnis für das betreffende Produkt verfügen. (In Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie 2001/83 / EG, Artikel 80 (b))
Eine geeignete Qualifizierung und Zulassung der Zulieferer wird vor jeglicher Beschaffung von Arzneimitteln gemacht.
Bevor ein neuen Vertragsverhältnis mit einem neuen Zulieferer eingeht, Pharmnet Plus berücksichtigt folgendes:
- Ansehen oder Zuverlässigkeit des Zulieferers,
- Angebot von Arzneimitteln, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Fälschung höher ist,
- Angebote über große Mengen an Arzneimitteln, die im Allgemeinen nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen und
- unübliche Preise.
Qualifizierung der Kunden
Pharmnet Plus stellt sicher, dass sie Arzneimittel nur an Personen liefern, die entweder selbst Inhaber einer Großhandelsgenehmigung sind oder die zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigt oder befugt sind.
Im Rahmen der Überprüfung und regelmäßigen Neuüberprüfung können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Ersuchen um Kopien der Genehmigungen gemäß nationalem Recht, über die der Kunde verfügt, Überprüfung des Status auf der Website einer Behörde, Ersuchen um Nachweise der Qualifikationen oder Befugnisse nach nationalem Recht.
Pharmnet Plus überwacht ihre Transaktionen und jeder Unregelmäßigkeit in den üblichen Verkaufsmustern für Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen oder andere Gefahrstoffe nachgehen. Ungewöhnliche Verkaufsmuster, die auf eine Abzweigung von Arzneimitteln oder einen Arzneimittelmissbrauch hindeuten können, sind untersucht und den zuständigen Behörden gemeldet.