Die Ausfuhr von in Drittländer fällt unter den Begriff des Großhandelsvertriebs!
Nach der Richtlinie 2001/83 / EG, Artikel 1, Absatz 17: Export von Arzneimitteln fallen unter die Definition der „Großhandel“!
Eine Person, die Arzneimittel exportiert, muss über eine Großhandelsgenehmigung oder eine Herstellungserlaubnis verfügen. Pharmnet Plus hat die Großhandelsgenehmigung Nummer 205D im 22.03.2019 aktualisiert, die vom Ministerium für Gesundheit (MS), Nationalagentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (ANMDM) in Rumänien eingeführt war.
Pharmnet Plus bietet Arzneimittel nur den Personen an, die ermächtigt oder befugt sind diese zu erhalten oder freizugeben.